Allgemeine Geschäftsbedingungen Oolaboo BV

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN OOLABO BV mit Sitz in Zutphen

Artikel 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Oolaboo BV, im Folgenden Oolaboo genannt, und einer Gegenpartei, für die Oolaboo diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind ausdrücklich und schriftlich.
2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Oolaboo und die Gegenpartei werden dann Konsultationen aufnehmen, um sich auf neue Bestimmungen zu einigen, die die ungültigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich eingehalten werden.
4. Bei Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss die Erläuterung „im Sinne“ dieser Bestimmungen erfolgen.
5. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.

Artikel 2 Kostenvoranschläge und Angebote
1. Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Oolaboo sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Es ist möglich, dass ein im Angebot erwähntes Produkt zwischenzeitlich nicht mehr lieferbar ist.
2. Oolaboo kann nicht an seinen Kostenvoranschlägen oder Angeboten festgehalten werden, wenn die Gegenpartei nach vernünftigem Ermessen verstehen kann, dass die Kostenvoranschläge oder Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
3. Die in einem Angebot oder Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4. Weicht die Annahme (auch in geringfügigen Punkten) von dem im Angebot oder Angebot enthaltenen Angebot ab, so ist Oolaboo nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Oolaboo gibt etwas anderes an.
5. Angebote und Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

§ 3 Vertragslaufzeit, Lieferung, Lieferzeit und Leistung
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk, worunter die Geschäftsräume von Oolaboo verstanden werden.
2. Die gekauften Waren werden auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei transportiert, die für eine angemessene Versicherung sorgen muss. Bestellungen ab einem Netto-Warenwert von € 160,00 liefern wir versandkostenfrei.
3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekaufte Ware in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihr vertragsgemäß zur Verfügung gestellt oder geliefert wird. Wenn die andere Partei die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, werden die Waren auf Gefahr der anderen Partei gelagert, die in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten trägt, einschließlich in jedem Fall Lagerkosten .sind.
4. Der Vertrag zwischen Oolaboo und der Gegenpartei wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5. Wenn für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben wurde, handelt es sich niemals um eine strenge Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei Oolaboo daher schriftlich in Verzug setzen. Oolaboo muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch durchzuführen.
6. Die Lieferzeit beginnt erst, nachdem die Gegenpartei Oolaboo alle Daten zur Verfügung gestellt hat, von denen Oolaboo angibt, dass sie notwendig sind, oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages notwendig sind.
7. Wenn Änderungen des Auftrags an Oolaboo dazu führen, dass die für die Ausführung des Vertrages erforderliche Zeit länger wird, verlängert sich die Lieferzeit um die erforderliche zusätzliche Zeit.
8. Wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen gegenüber Oolaboo nicht ordnungsgemäß erfüllt, haftet die Gegenpartei für alle Schäden (einschließlich Kosten), die Oolaboo direkt oder indirekt dadurch entstehen.

Artikel 4 Höhere Gewalt
1. Oolaboo ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei zu erfüllen, wenn es aufgrund höherer Gewalt daran gehindert wird, wozu gehören: Umstände, die Oolaboo an der Erfüllung der Verpflichtung hindern und die weder auf sein Verschulden noch auf andere zurückzuführen sind aufgrund von Gesetzen, Rechtsakten oder allgemein anerkannten Meinungen.
2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter höherer Gewalt verstanden, zusätzlich zu dem, was in dieser Hinsicht unter Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, die Oolaboo nicht beeinflussen kann, aufgrund derer Oolaboo jedoch nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wie zum Beispiel: Streiks; ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Waren oder Dienstleistungen, die für die Realisierung der vereinbarten Leistung erforderlich sind; unvorhersehbarer Stillstand bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Oolaboo abhängig ist; der Umstand, dass Oolaboo eine im Zusammenhang mit der von ihm zu erbringenden Leistung wichtige Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erhält; staatliche Maßnahmen, die Oolaboo daran hindern, seinen Verpflichtungen rechtzeitig und/oder ordnungsgemäß nachzukommen; übermäßige Fehlzeiten und allgemeine Transportprobleme.
3. Oolaboo kann die vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauert, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadensersatz leisten zu müssen.
4. Soweit Oolaboo seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Oolaboo berechtigt, in Rechnung gestellt zu werden separat. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als wäre es eine separate Vereinbarung.

Artikel 5 Zahlungs- und Inkassokosten
1. Die Zahlung hat per Nachnahme oder Lastschrift zu erfolgen. Die Gegenpartei erhält dafür einen Rechnungsrabatt, wenn die Einziehung nicht in Raten erfolgt. Erfolgt keine Zahlung per Nachnahme oder Bankeinzug, so hat die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung des fälligen Betrages auf das Bankkonto von Oolaboo zu erfolgen.
2. Wenn die Gegenpartei eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. Alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erlangung der Zahlung entstehen, werden dann von der Gegenpartei getragen. In jedem Fall schuldet die Gegenpartei:
- auf die ersten € 2.950,00 15%
- auf die Selbstbeteiligung bis € 5.900,00 10%
- auf den Selbstbehalt bis € 14.748,00 8%
- auf die Selbstbeteiligung bis € 58.990,00 5%
- über die überschüssigen 3%
Wenn Oolaboo nachweist, dass ihm höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, sind diese ebenfalls erstattungsfähig. Auch bei einmaliger Mahnung fallen außergerichtliche Inkassokosten an.
3. Die Gegenpartei schuldet Oolaboo in allen Fällen entstandene Rechtskosten, es sei denn, diese sind unangemessen hoch. Dies gilt nur, wenn Oolaboo und die Gegenpartei Gerichtsverfahren in Bezug auf eine Vereinbarung führen, auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, und eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, durch die die Gegenpartei ganz oder größtenteils ins Unrecht gesetzt wird.

Artikel 6 Eigentumsvorbehalt
1. Oolaboo bleibt Eigentümer aller von Oolaboo an die Gegenpartei im Rahmen einer Vereinbarung gelieferten oder zu liefernden Waren, bis die Gegenpartei die Gegenleistung(en) in Bezug auf alle diese Waren vollständig erfüllt hat. Wenn Oolaboo Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung(en) erbracht hat oder erbringen muss, bleiben die im vorstehenden Satz genannten Waren Eigentum von Oolaboo, bis die Gegenpartei auch die diesbezüglichen Forderungen von Oolaboo vollständig bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Forderungen, die Oolaboo gegen die Gegenpartei aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vereinbarung(en) durch die Gegenpartei erwirbt.
2. Soweit das Recht des Bestimmungslandes der Kaufsache weitergehende Möglichkeiten des Eigentumsvorbehalts vorsieht als vorstehend in Absatz 1 vorgesehen, werden die Parteien diese weitergehenden Möglichkeiten als vorgesehen ansehen zugunsten von Oolaboo, mit der Folge, dass, sofern nicht objektiv festgestellt werden kann, für welche weitergehenden Vorschriften diese Bestimmung gilt, die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes 1 weiterhin gelten.
3. Die Gegenpartei muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Oolaboo zu wahren.
4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Oolaboo unverzüglich darüber zu informieren.
5. Für den Fall, dass Oolaboo seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt die Gegenpartei Oolaboo und von Oolaboo zu bestimmenden Dritten im Voraus die uneingeschränkte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Oolaboo befindet und diese Waren zurückzunehmen.
6. Von Oolaboo gelieferte Waren, die unter Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes weiterverkauft werden. Im Falle des Konkurses oder der Zahlungseinstellung der Gegenpartei ist der Weiterverkauf im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs ebenfalls nicht gestattet. Im Übrigen ist die Gegenpartei nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder ein anderes Recht daran zu begründen.
7. Oolaboo behält sich hiermit die Pfandrechte im Sinne von Art. 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für zusätzliche Sicherheiten für Ansprüche, die nicht in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannt sind und die Oolaboo aus welchem ​​Grund auch immer gegen die Gegenpartei haben könnte. Die in diesem Absatz enthaltene Befugnis gilt auch für von Oolaboo gelieferte Waren, die von der Gegenpartei behandelt oder verarbeitet wurden, wodurch Oolaboo seinen Eigentumsvorbehalt verloren hat.

Artikel 7 Garantien, Nachforschungen, Reklamationen und Rücksendungen
1. Die von Oolaboo zu liefernden Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise festgelegt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind.
2. Die Gegenpartei muss die gekaufte Ware bei Lieferung prüfen oder prüfen lassen. Dabei muss die Gegenpartei prüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen, nämlich: ob die richtigen Waren geliefert wurden; ob die Menge der gelieferten Ware (z. B. Anzahl und Menge) der Vereinbarung entspricht; ob die gelieferte Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht oder – falls diese fehlen – den Anforderungen, die für gewöhnliche Gebrauchs- und/oder Handelszwecke gestellt werden können.
3. Offensichtliche Mängel oder Mängel müssen Oolaboo von der Gegenpartei innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden.
4. Nicht sichtbare Mängel müssen Oolaboo innerhalb von sieben Tagen, nachdem sie entdeckt wurden oder vernünftigerweise hätten entdeckt werden müssen, spätestens jedoch drei Monate nach Lieferung, schriftlich an Oolaboo gemeldet werden.
5. Auch wenn die Gegenpartei rechtzeitig reklamiert, bleibt ihre Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme der gekauften Waren bestehen.
6. Rücksendungen, sofern sie unbeschädigt sind, werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Oolaboo angenommen, abzüglich 20 % Wertminderung.
7. Eintrittskarten für Veranstaltungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Die Stornierung der Teilnahme am Training muss spätestens eine Woche im Voraus erfolgen, andernfalls schuldet die Gegenpartei Oolaboo den vollen Preis.

Artikel 8 Haftung
1. Die Haftung von Oolaboo, soweit sie von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist der Höhe nach auf die Leistung des Versicherers beschränkt. Leistet der Versicherer in keinem Fall oder ist der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt, ist die Haftung von Oolaboo auf den Rechnungswert des jeweiligen Vertrages beschränkt.
2. Oolaboo haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung seiner Produkte entstehen.
3. Oolaboo haftet nicht für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Oolaboo sich auf falsche und/oder unvollständige Daten verlässt, die von oder im Namen der Gegenpartei bereitgestellt werden.
4. Oolaboo haftet nicht für Folgeschäden, wie Schäden in Form von entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechung und sonstige mittelbare Schäden.
5. Jegliches Anspruchsrecht der Gegenpartei gegen Oolaboo erlischt nach einem Jahr, nachdem die Waren an die Gegenpartei geliefert oder der Gegenpartei gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, die Gegenpartei hat innerhalb der Frist ein Gerichtsverfahren gegen Oolaboo eingeleitet dieser Zeitabschnitt.
6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Oolaboo oder seiner leitenden Angestellten beruht.

Artikel 9 Vertragsauflösung
1. Die Forderungen von Oolaboo gegenüber der Gegenpartei sind unter anderem in folgenden Fällen sofort fällig und zahlbar:
- wenn Oolaboo nach Abschluss der Vereinbarung Umstände bekannt werden, die Oolaboo guten Grund zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
- im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder eines Zahlungsaufschubs der Gegenpartei;
- wenn Oolaboo die Gegenpartei gebeten hat, eine Sicherheit für die Einhaltung zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;
- wenn die Gegenpartei anderweitig in Verzug ist und ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
In den genannten Fällen ist Oolaboo berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen und/oder zur Auflösung des Vertrags überzugehen, all dies unter der Verpflichtung der Gegenpartei, Oolaboo den dadurch erlittenen Schaden zu ersetzen und ohne unbeschadet der anderen Oolaboo zustehenden Beträge.
2. Wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Material eintreten, die Oolaboo bei der Ausführung des Vertrags verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so umständlich und/oder verhältnismäßig teuer wird , dass die Einhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist Oolaboo berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 10 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen Oolaboo beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Gericht am Standort Oolaboo, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Oolaboo hat jedoch das Recht, die Streitigkeit gemäß dem Gesetz dem zuständigen Gericht vorzulegen.
3. Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

Artikel 11 Zusätzliche Bedingungen
1. Die Ausgabegeräte von Oolaboo sind markenrechtlich geschützt. Daher dürfen nur Oolaboo-Produkte, die durch das Oolaboo-Warenzeichen geschützt sind, in Oolaboo-Flaschen/-Verpackungen abgefüllt und verarbeitet werden.
2. Salonartikel dürfen nur in professionellen Friseursalons, Schönheitssalons und Spas verwendet werden und dürfen daher nicht verkauft oder verschenkt werden.

Artikel 12 Ort und Änderung der Bedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen wurden am 27. März 2012 bei der Handelskammer in Enschede unter der Nummer 53047796 hinterlegt.
2. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit Oolaboo gültige Fassung.

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